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Schutzkonzept: Umgang mit Jugendlichen

Präambel

wirtschaftsbildung.ch ist eine Non-Profit-Organisation, die zahlreiche Programme und Lehrkonzepte im Bereich der ökonomischen Bildung für Jugendliche anbietet. Der Kontakt mit Jugendlichen steht im Zentrum. wirtschaftsbildung.ch setzt sich dafür ein, im Zusammenhang mit den Wirtschaftswochen die Schutzrechte von Jugendlichen zu wahren. 

Das vorliegende Schutzkonzept basiert auf dem Code of Conduct von wirtschaftsbildung.ch, der die Werte von wirtschaftsbildung.ch und die Erwartungen an die Volunteers aus der wirtschaftlichen Praxis festlegt, die in einer coachenden Rolle Wirtschaftswochen begleiten und das Simulationsspiel leiten. Diese Spielleitungen müssen den Code of Conduct vor ihrem Einsatz unterschreiben. Zudem gelten die Anweisungen der gastgebenden Schule und deren Richtlinien für den Umgang mit Jugendlichen.

1. Ziel und Zweck

Ziel ist es, Jugendliche in den Wirtschaftswochen vor Gewalt in jeglicher Form zu schützen und mit verbindlichen Handlungsanweisungen Klarheit im Umgang mit Jugendlichen zu schaffen, die im Einklang mit den Werten von wirtschaftsbildung.ch stehen und im Code of Conduct verankert sind. Diese Handlungsanweisungen geben den Spielleitungen in verunsichernden Situationen Sicherheit und Orientierung. Tritt ein Ernstfall ein, sorgen die Verfahrensleitlinien und aufgezeigten Handlungsschritte für rasches und konsequentes Handeln.

2. Geltungsbereich

Dieses Schutzkonzept regelt den Umgang mit Jugendlichen und gilt für alle Spielleitungen, die in einer Wirtschaftswoche mit der Simulation WIWAG von wirtschaftsbildung.ch zum Einsatz kommen.

3. Grundprinzipen und Richtlinien

3.1 Neutrales Auftreten

Der Verein wirtschaftsbildung.ch sieht es als seine Aufgabe, Jugendliche Wirtschaft erleben zu lassen, ihre Neugier für wirtschaftliche Zusammenhänge zu wecken und ihnen zu helfen, diese besser zu verstehen. Neutrales Auftreten der Spielleitungen ist dabei ein fundamentales Prinzip. Spielleitungen gewährleisten Objektivität, insbesondere auch bei kontroversen Themen, und stellen ihre eigene politische oder ideologische Überzeugung oder die ihres Unternehmens nie über die Meinung anderer. Sie unterlassen jegliche Art von Meinungsäusserungen, die sich gegen eine Religion, Gruppierung, Herkunft o.ä. richten und respektieren jederzeit die Diversität. Spielleitungen übernehmen Verantwortung und sind Vorbilder gegenüber den Jugendlichen. In Konfliktsituationen bewahren sie Ruhe und bleiben sachlich. Sie fördern und leben eine offene und konstruktive Feedback-Kultur. 

3.2 Respekt und Toleranz

wirtschaftsbildung.ch fördert eine Kultur des Respekts und der Toleranz, in der unterschiedliche Meinungen, Haltungen und Verhaltensweisen Platz finden, ohne dass dies zu Diskriminierung oder Ausgrenzung führt. Jugendliche befinden sich in einer anderen Lebensphase als die Spielleitungen – ihre Motivation, Erfahrung und Kenntnisse können von jenen der Spielleitungen abweichen. Spielleitungen haben dafür Verständnis und nehmen Perspektivenwechsel aktiv ein. Sie halten sich an genderneutrale Sprachregelungen und Umgangsformen. Sie achten auf neutral verfasste Unterlagen und wählen zur Illustration von Lerninhalten diverse Beispiele. 

3.3 Publikation unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes

wirtschaftsbildung.ch gewährt den Schutz der Persönlichkeit aller Beteiligten. Spielleitungen, die eine Wirtschaftswoche medial festhalten wollen, halten die im Code of Conduct festgelegten Regeln ein. 

3.4. Herausforderung «Nähe – Distanz»

wirtschaftsbildung.ch ist sich bewusst, dass es im Kontext der Wirtschaftswochen zu Risikosituationen und Herausforderungen mit Nähe und Distanz kommen kann. Spielleitungen missbrauchen ihre Rolle nicht für Übergriffe oder abwertendes verbales bzw. nonverbales Verhalten gegenüber den ihnen anvertrauten Jugendlichen. Für übergriffiges Verhalten gilt Nulltoleranz.

4. Präventive Massnahmen

4.1 Selektion von Spielleitungen

wirtschaftsbildung.ch erwartet von neuen sowie langjährigen Spielleitungen, dass sie sich ihrer Verantwortung in den Wirtschaftswochen bewusst sind. wirtschaftsbildung.ch setzt keine Spielleitungen ein, die den Code of Conduct nicht unterzeichnet haben oder sich auf andere Weise mit den Werten, Prinzipien oder Richtlinien von wirtschaftsbildung.ch nicht einverstanden erklären. wirtschaftsbildung.ch spricht sich hierzu regelmässig mit den Organisatoren der Wirtschaftswochen, namentlich Industrie- und Handelskammern sowie Schulen, ab. 

4.2 Schulungen und Sensibilisierung

wirtschaftsbildung.ch erinnert die Spielleitungen regelmässig an den Code of Conduct und an das vorliegende Schutzkonzept zur Prävention von diskriminierendem, unangemessenem sowie sexualisiertem Verhalten. Die Dynamik und die Folgen solchen Verhaltens werden systematisch in geeigneten Gefässen thematisiert. Spielleitungen werden sensibilisiert, dass zwischen ihnen und den Jugendlichen ein Machtgefälle besteht und sie mit der ihnen übertragenen Verantwortung sorgsam und bewusst umgehen müssen.

4.3 Konfliktlösung

wirtschaftsbildung.ch setzt sich für eine offene Feedback- und Fehlerkultur in den Wirtschaftswochen ein. Spielleitungen sind offen für Rückmeldungen. Sie lösen Konflikte gewaltfrei und bemühen sich um beschreibende und nichtwertende Äusserungen. Wenn Konflikte eskalieren, sorgen sie für eine Atmosphäre, die allen Konfliktbeteiligten eine Rückkehr ohne Niederlage oder Gesichtsverlust ermöglicht. 

5. Meldesystem und Intervention

5.1 Beschwerdemanagement

wirtschaftsbildung.ch stellt sicher, dass es klare Verfahren zur Meldung und Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit unangemessenem Verhalten gibt. Diese Verfahren sind allen Personen, die an den Wirtschaftswochen mitwirken, und insbesondere den Jugendlichen bekannt. Alle Beschwerden werden ernst genommen, dokumentiert und fair bearbeitet. Der Kreis der involvierten Personen wird so klein wie möglich gehalten.

5.2 Meldung

Vorfälle während der Wirtschaftswochen können über beschwerde@wirtschaftsbildung.ch oder anonym über ein Webformular gemeldet werden. Die Geschäftsführerin von wirtschaftsbildung.ch oder ihre Stellvertretung nimmt eine Ersteinschätzung vor und ergreift, falls nötig, Sofortmassnahmen zum Schutz potenzieller Opfer. 

5.3 Kontaktperson

wirtschaftsbildung.ch kann zur Beurteilung und Bearbeitung eine Kontaktperson hinzuziehen. Diese klärt die Umstände unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der beteiligten Personen so weit wie möglich ab, holt Stellungnahmen ein und berät und unterstützt Betroffene sowie weitere beteiligte Personen. Sie vermittelt zwischen den Parteien und begleitet den Prozess. Sie empfiehlt wirtschaftsbildung.ch geeignete Massnahmen.

5.4 Eskalation

Besteht der Verdacht auf ein strafbares Verhalten, wird der Fall an eine geeignete unabhängige externe Stelle zur weiteren Bearbeitung übergeben. Damit stellt wirtschaftsbildung.ch ein professionelles Vorgehen sicher. Die unabhängige externe Stelle prüft, ob für die Untersuchung der Anschuldigungen die zuständige Strafverfolgungsbehörde einzuschalten ist. 

5.5 Information und Medienauskünfte

Informationen an ein breiteres Umfeld werden nur unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes aller Beteiligten weitergegeben. Medienauskünfte erfolgen ausschliesslich über die Geschäftsleitung von wirtschaftsbildung.ch oder über das Vereinspräsidium. Alle anderen beteiligten Personen sind hierzu nicht befugt. 

5.6 Abschluss

Alle Meldungen werden nach der Bearbeitung formell abgeschlossen und ausgewertet. Unterlagen werden solange aufbewahrt, wie die darin enthaltenen Informationen zum Zweck, zu dem sie erhoben wurden, noch gebraucht werden.

6. Verantwortung für Umsetzung und Qualitätssicherung

Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Schutzkonzepts liegt bei wirtschaftsbildung.ch. Der Verein holt nach jeder Wirtschaftswoche systematisch die Feedbacks der Jugendlichen und der Spielleitungen ein. Er überprüft die Wirksamkeit dieses Schutzkonzepts und passt es regelmässig an die Umstände an. 

 

November 2025, wirtschaftsbildung.ch

Der detaillierte Verfahrensablauf finden Sie im Anhang der PDF-Datei.

Meldung von Vorfällen

Wenn Sie einen Vorfall melden möchten, der gegen unser Schutzkonzept verstösst, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

Sie können uns direkt per E-Mail kontaktieren: beschwerde@wirtschaftsbildung.ch oder Sie nutzen das folgende Online-Formular, das auch anonym ausgefüllt werden kann.

Alle Angaben werden vertraulich behandelt und ausschliesslich im Rahmen der Bearbeitung des Vorfalls verwendet.

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